Arzt- und Patientenrecht

Die Kanzlei ist im Bereich des Arzt- und Patientenrecht tätig und verfügt hier über langjährige Erfahrung.

Auf Seiten des Patienten klären wir die Frage eines Behandlungsfehlers. Hierzu fordern wir für den Patienten zur Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, zunächst Behandlungsdokumentationen an, holen sodann außergerichtliche Gutachten ein und setzen bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern beim Schädiger Schmerzensgeld und Schadenersatz auch auf gerichtlichem Wege durch. Unter Schadenersatz fallen die Positionen wie z.B. Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Unterhaltsschaden, Pflegemehrbedarf und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Fehlbehandlung angefallen sind.

Unsere Kanzlei verfügt über ein Netzwerk von Fachärzten, die uns beratend zur Seite stehen.

Auf Behandlerseite stehen wir für die Abwehr des Vorwurfs eines Behandlungs- und Aufklärungsfehlers und damit der Abwehr der Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen sowie bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zur Verfügung. Ebenfalls bearbeiten wir Verfahren in dem Bereich des Arztstrafrechtes.

Personenschadenrecht

Das Tätigkeitsfeld im Rahmen des Personenschadenrechts besteht aus der Durchsetzung von Ansprüchen, die wegen Körperverletzung nach strafrechtlichen Handlungen oder Unfällen, Unfällen im häuslichen Bereich oder aber Unfällen, die aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie z.B. Straßenschäden, Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Tierhalterhaftung anfallen.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse bei der Beratung und Vertretung Schwerstgeschädigter insbesondere von Wachkomapatienten.